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St.Jakobus der Ältere -
Eine Kuratie

Eine Quasipfarrei (lateinisch quasi-paroecia) oder Pfarrkuratie ist im kanonischen Recht der römisch-katholischen Kirche eine bestimmte Gemeinschaft von Gläubigen, die „wegen besonderer Umstände noch nicht als Pfarrei errichtet ist. Grund für den Status kann sein, dass für den Verband noch kein dauerhaftes Bestehen abzusehen ist; Pfarreien sind (…) immer auf Dauer zu errichten.

Weitere im deutschen Sprachraum gängige Bezeichnungen selbstständige Kuratie oder Kuratgemeinde. Die Kirche einer Quasipfarrei wird je nach regionalem Sprachgebrauch auch Kuratiekirche genannt.

Ständige Pfarrkuratien haben sich in Deutschland ab dem 19. Jahrhundert partikularrechtlich entwickelt, wobei sich die rechtliche Verfassung von Diözese zu Diözese unterscheiden kann. Die Gründe waren meist vermögens- oder staatskirchenrechtlicher Natur. Mit der Errichtung von Quasipfarreien als Ersatzform der Pfarrei wurde die Installierung eines kanonischen Pfarrers vermieden, für dessen Einstellung und Besoldung entsprechende staatskirchenrechtliche Verträge und kirchliche Normen bindend waren.

Auch konnten diese Ersatzformen leichter wieder aufgehoben werden, oder die installierten Pfarrvikare, -kuratoren oder -rektoren leichter abgelöst werden. Die Einteilung von Diözesen nicht nur in Pfarreien, sondern auch in die beschriebenen Ersatzformen hat sich bis heute erhalten.

(Referenz : Wikipedia)